Kunstsammlung Oetker restituiert Gemälde von Anthonis van Dyck an die Erbin von Jacques Goudstikker
Das Bielefelder Familienunternehmen Dr. Oetker gibt ein Gemälde an Marei von Saher, die Erbin des jüdischen Kunstsammlers Jacques Goudstikker, zurück. Bei dem Werk mit dem Titel „Portrait von Adriaen Moens“ von Anthonis van Dyck handelt es sich um NS-Raubgut.
Der renommierte jüdische Kunsthändler Jacques Goudstikker musste das Gemälde bei seiner Flucht im Mai 1940, kurz vor der Invasion der Nationalsozialisten, in Amsterdam zurücklassen. Anschließend wurde es an Hermann Göring zwangsverkauft. Rudolf-August Oetker erwarb es 1956 im guten Glauben von einem auf alte Meister spezialisierten Kunsthändler, nachdem es die holländische Regierung an diesen verkauft hatte. Im Jahr 1998 übertrug er das Werk an die Kunstsammlung Oetker. Die Erbin identifizierte das Gemälde und informierte die Kunstsammlung Oetker über ihren Restitutionsanspruch.
Die Kunstsammlung Rudolf-August Oetker GmbH hat eine unabhängige Provenienzforscherin engagiert, die den Bestand der Sammlung systematisch auf NS-Raubgut überprüft. Ziel ist es, zu überprüfen, ob Kunstwerke der Sammlung ursprünglich im Besitz von Personen waren, die von den Nationalsozialisten aufgrund von Abstammung, Religion, Nationalität, Weltanschauung oder aus Gründen politischer Gegnerschaft verfolgt wurden und ihnen deshalb unrechtmäßig abhandengekommen sind.
Uwe M. Schneede, Vorstand des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste hierzu: „Das Engagement dieser privaten Sammlung, die eigenen Bestände auf ihre Herkunft zu untersuchen und mit den Erben von Opfern des Nationalsozialismus nach fairen und gerechten Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipen zu suchen, ist vorbildlich. Wir wünschen uns, dass andere private Einrichtungen diesem Beispiel folgen.“
Seit der Gründung zum 1. Januar 2015 können sich neben öffentlichen Einrichtungen auch privat getragene Einrichtungen und Privatpersonen in Deutschland beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste zur Erforschung ihrer Bestände hinsichtlich NS-Raubgut fachlich beraten lassen. Privatrechtliche Einrichtungen oder Privatpersonen, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut und fairen und gerechten Lösungen den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung folgen, können außerdem eine Projektförderung beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste beantragen. Die Förderrichtlinie des Zentrums wird derzeit entsprechend erweitert.