Online-Meldeverfahren für Restitutionen eingeführt
Mit einem Online-Meldeverfahren beschreitet das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste als zentraler Ansprechpartner im Bereich Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut neue Wege in der Dokumentation gerechter und fairer Lösungen. Erstmals können kulturgutbewahrende Einrichtungen in Deutschland gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung, insbesondere Restitutionen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, in einem Online-Formular melden. Öffentliche wie private Museen, Bibliotheken und Archive können dieses Angebot auf freiwilliger Basis nutzen. Ziel des Online-Meldeverfahrens ist ein kontinuierlich fortgeführter Überblick für die Forschung, aber auch für die Nachfahren der Enteigneten, der die Entwicklung der Restitutionen deutlich macht und beispielgebend für noch ungelöste Fälle sein kann.
Mit der Unterzeichnung der Washingtoner Prinzipien 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und Kommunen wurde die Verantwortung für die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs anerkannt. Seither haben kulturgutbewahrende Einrichtungen in Deutschland zahlreiche Kunstwerke, Bücher und andere Kulturgüter restituiert oder sonstige gerechte und faire Lösungen gefunden, die den Schicksalen der früheren Eigentümer und ihrer Nachkommen gerecht werden. Da dies bislang dezentral geschah, fehlte jede Übersicht. Diese Lücke wird nun mit dem Online-Meldeverfahren auf der Webseite des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste geschlossen.
Altakten und Inventarverzeichnisse, Altaktenarchiv Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg
Quelle: Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg/Marcus Kenzler