Baden-Württemberg findet faire und gerechte Lösung für das Gemälde „Pferdestall“
Das Land Baden-Württemberg hat für das Gemälde „Pferdestall“, bei dem es sich um NS-Raubgut handelt, eine Ausgleichszahlung in Höhe des aktuellen Marktwertes des Bildes von Franz Krüger mit den Erben der Familie Sommerguth vereinbart. Durch die Ausgleichszahlung, die nach den „Washingtoner Prinzipien“ eine „gerechte und faire Lösung“ darstellt, ermöglicht das Kunstministerium den Verbleib in der Kunsthalle Karlsruhe.
Die ursprünglichen Eigentümer waren zur Zeit des Nationalsozialismus gezwungen, das Gemälde zu veräußern, um die gegenüber jüdischen Bürger:innen erhobenen diskriminierenden Steuerabgaben begleichen zu können.
1972 gelangte das Kunstwerk dann in den Besitz der Kunsthalle Karlsruhe, der die Herkunft des Bildes nicht bekannt war. Durch ausführliche Provenienzforschung seitens der Kunsthalle Karlsruhe wie auch des Holocaust Claims Processing Office, New York (HCPO) konnte die Historie 2020 geklärt werden.
Bereits im Mai war die gütliche Einigung über das Gemälde auf Vorschlag der baden-württembergischen Kunstministerin Theresia Bauer vom Ministerrat gebilligt worden, da Alfred und Gertrude Sommerguth nachgewiesenermaßen von den Nationalsozialisten verfolgt wurden und gezwungen waren, ihre Kunstsammlung unter dem Druck der Verfolgung zu veräußern.
Zu dem Gemälde gibt eseine Suchmeldung in der vomDeutschen Zentrum Kulturgutverlustebetriebenen und öffentlich zugänglichenLost Art-Datenbank (Lost Art-ID: 275985).