Restitution
Ansprechpartner für die Restitution der Werke, die als NS-Raubkunst eingestuft wurden, ist der Bund. Die Forschungsergebnisse des Projekts „Provenienzrecherche Gurlitt“ bilden die Grundlage für eine vom jeweiligen Eigentümer zu treffende Restitutionsentscheidung. Welche der Werke als NS-Raubkunst zu qualifizieren sind, richtet sich nach der deutschen Auslegung der Washingtoner Prinzipien anhand der Gemeinsamen Erklärung.
Informationen zu Ansprechpartnern für Restitutionsansprüche und Hinweise zu benötigten Unterlagen im Falle einer möglichen Restitution erhalten Sie hier.