Im Zuge der Washington Conference on Holocaust-Era Assets (Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust) von 1998 verabschiedeten 44 Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, die sog. Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden (Washingtoner Prinzipien). Die beteiligten Staaten erklärten dadurch, nach weiterem NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen, entsprechende Register einzurichten und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, eine gerechte und faire Lösung zu finden.