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Restitutionen / Meldungen

Öffentliche oder private Institutionen in Deutschland, die uns über eine Restitution oder eine andere gerechte und faire Lösung informieren möchten, können hier eine Restitution melden. Außerdem geben wir Hintergrundinformationen und aktuelle Beispiele für Rückgaben.

Restitutionsmeldung

Wir bitten alle Museen, Bibliotheken, Archive und andere Sammlungen in Deutschland, das Zentrum über Restitutionen oder andere gerechte und faire Ergebnisse im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu unterrichten und sich dafür dieses Online-Meldeverfahrens zu bedienen. Bitte übermitteln Sie uns zumindest diejenigen Informationen, die Sie auch im Rahmen Ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden.

Privaten Einrichtungen steht es selbstverständlich frei, sich ebenfalls an dem Online-Meldeverfahren zu beteiligen, sofern sie über eine gerechte und faire Lösung oder eine Restitution unterrichten möchten.

Wir bitten Sie zu beachten, dass eine Registrierung nur für Melder möglich ist, die bei der jeweiligen Institution beschäftigt oder berechtigt sind, für diese zu melden. Registrieren Sie sich daher bitte mit einer entsprechenden institutionellen E-Mail-Adresse, nicht mit einer privaten.

Privatpersonen, die einen Gegenstand restituiert haben und uns dies gerne mitteilen möchten, bitten wir, uns eine E-Mail an restitution@kulturgutverluste.de zu schreiben.

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Online-Meldeformular

Um eine Restitutionsmeldung zu tätigen, benötigen Sie einen gültigen Zugang.
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Die übermittelten Informationen werden ausschließlich im Rahmen und zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Zentrums erhoben, gespeichert, verarbeitet und verwendet. Sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Verwendung nur insoweit, als die Regelungen des Bundesdatenschutz­gesetzes es erlauben. Im Übrigen erfolgt die Beteiligung an dem Online-Meldeverfahren auf freiwilliger Basis.

Bitte melden Sie ausschließlich Restitutionen oder andere gerechte und faire Lösungen, die Sie dem Zentrum oder der ehemaligen Koordinierungsstelle Magdeburg, die 2015 im Zentrum aufgegangen ist, noch nicht mitgeteilt hatten. Das bislang geführte Verzeichnis wird ergänzt und fortgeführt, nicht ersetzt.

Hintergrund

Während des Nationalsozialismus wurden Millionen von Kulturgütern geraubt. Vor allem jüdische Bürger:innen verloren oft ihre gesamte Habe – nicht nur wertvolle  Kunstsammlungen, sondern auch Erinnerungsstücke oder Alltagsgegenstände wie Geschirr, Möbel und Bücher. Wie viele Objekte zwischen 1933 und 1945 unrechtmäßig den Besitzer wechselten, ist unmöglich abzuschätzen. Auch die Frage, wie viele Gegenstände seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges an ihre rechtmäßigen Eigentümer:innen zurückgegeben wurden, lässt sich nicht belastbar beantworten.

Seit den „Washingtoner Prinzipien“ von 1998 und insbesondere der „Gemeinsamen Erklärung“ von 1999 besteht die moralische Selbstverpflichtung für öffentliche Institutionen in Deutschland, in ihren Beständen nach Kulturgut zu suchen, das während der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogen wurde und es an die Eigentümer:innen zurückzugeben beziehungsweise eine andere gerechte und faire Lösung zu finden. Seither wurden von kulturgutbewahrenden Einrichtungen zahlreiche Kunstwerke, Bücher und andere Kulturgüter restituiert.

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste unterstützt öffentliche und private Museen, Bibliotheken, Universitäten, Archive, aber auch Privatpersonen dabei, die Herkunft ihrer Sammlungen zu klären.

Gerechte und faire Lösungen

In der Pra­xis stellt sich oft­mals die Fra­ge, wie ei­ne ge­rech­te und fai­re Lö­sung kon­kret aus­se­hen kann. Neben der physischen Rückgabe des Objekts ist auch die Rück­ga­be mit an­schlie­ßen­dem Rück­kauf durch den bis­he­ri­gen Be­sit­zer mög­lich, um das Kul­tur­gut et­wa in ei­ner Samm­lung wei­ter auf­be­wah­ren und öf­fent­lich prä­sen­tie­ren zu kön­nen. Denk­bar ist auch, dass das Ob­jekt un­ter spe­zi­el­len Bedingungen (et­wa Option auf eine Ausleihe für ei­ne Aus­stel­lung) re­sti­tu­iert wird, dass es beim ak­tu­el­len Be­sit­zer ver­bleibt und der Berechtigte eine Entschädigung erhält oder dass ei­n Leih­ver­trag zum re­sti­tu­ier­ten Ge­gen­stand geschlossen wird. Manchmal einigen sich die Parteien auch darauf, dass ein Objekt beim heu­ti­gen Be­sit­zer verbleiben kann, sofern er die Pro­ve­ni­enz transparent darstellt und das Schick­sal des frü­he­ren Ei­gen­tü­mers thematisiert.

Zum Finden ei­ner ge­rech­ten und fai­ren Lö­sung kann ei­ne Viel­zahl von Quel­len Ori­en­tie­rung ge­ben: So verzeichnet die Ver­öf­fent­li­chungs­rei­he der ehe­ma­li­gen Ko­or­di­nie­rungs­stel­le Mag­de­burg zahl­rei­che prak­ti­sche Fäl­le zu den in den ver­gan­ge­nen Jah­ren rea­li­sier­ten ge­rech­ten und fai­ren Lö­sun­gen. Über das Spektrum gerechter und fairer Lösungen sowie ihre Ausgestaltung informiert auch der „Leitfaden Provenienzforschung“. Wei­te­re Hin­wei­se auf Bei­spiel­fäl­le, Pu­bli­ka­tio­nen etc. kön­nen beim Deut­schen Zen­trum Kul­tur­gut­ver­lus­te er­fragt wer­den.

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Der Film steht kostenfrei zum Download bereit. Er darf unter der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 genutzt und verbreitet werden. © Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, bildbad

Restitutionsverzeichnis

Restitutionen und andere Einigungen über NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter erfasst das Zentrum in einem internen Verzeichnis. Da solche Lösungen jedoch oft dezentral gefunden werden und in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht für Rückgaben besteht, hat dieses Verzeichnis keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen beinhalten zudem Daten, die vertraulich mitgeteilt wurden. Herausgegeben wird daher nur eine generelle Zahl der dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste bekannt gewordenen Restitutionen.

Insgesamt sind (Stand: Ende März 2024) 9.604 museale Objekte sowie 32.010 Bibliotheksgüter und Archivalien erfasst, die seit Kriegsende an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden konnten. Diese Restitutionen umfassen aber auch Konvolute, deren Umfang aufgrund der Quellenlage nicht näher bestimmt werden kann.

Seit den Washingtoner Prinzipien von 1998 wurden in Deutschland im Bereich NS-Raubkunst mehr als 7.478 Kulturgüter im Museumsbereich restituiert. Bei Sammlungen wurden dabei die zurückgegebenen Objekte einzeln erfasst. Hinzu kommen mehr als 24.589 Bücher und anderes Bibliotheksgut sowie eine zahlenmäßig nur schwer bestimmbare Menge an Archivalien.

Erkenntnisse aus vom Zentrum geförderten Forschungsprojekten haben in zahlreichen Fällen zu Restitutionen geführt. Einige Beispiele aus jüngster Zeit finden Sie hier:

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