Spenden
Sie möchten sich für die Arbeit des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste engagieren? Sie würden sich gern finanziell an der Förderung von Einrichtungen beteiligen, die ihre eigenen Bestände im Rahmen von Projekten auf NS-Raubgut untersuchen? Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste freut sich über Spenden und gibt dazu folgende Hinweise:
Gemäß § 3 der Stiftungssatzung verfolgt das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ausschließlich, unmittelbar und mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Mit dem rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen wie das Zentrum deutlich verbessert worden. Spenden und Zustiftungen werden hierdurch staatlich besonders gefördert. Die steuerliche Behandlung des Zuwenders ist beim Stiften und Zustiften im Wesentlichen gleich. Der allgemeine Spendenabzug wurde vereinheitlicht und auf 20 Prozent des jährlichen Einkommens erhöht. Unternehmen können nach neuem Recht Spenden in einer Höhe von bis zu 0,4 statt zuvor 0,2 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Ihr Ansprechpartner im Deutschen Zentrum Kulturgutverluste
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Dr. Michael Franz
Leiter des Fachbereichs Grundsatz und Verwaltung
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 12
Telefax: +49 (0)391 727 763 6
E-Mail: michael.franz@kulturgutverluste.de
Im Hinblick auf allgemeine Fragen – auch zu Belegen und Spendenquittungen – wenden Sie sich bitte an:
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Robert Winselmann
Haushalt und Finanzen
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 28
Telefax: +49 (0)391 727 763 6
E-Mail: robert.winselmann@kulturgutverluste.de
Ihre Spendenbescheinigung
Gerne senden wir Ihnen eine Spendenquittung unmittelbar nach Eingang der Spende zu. Dazu können Sie gern nach der Überweisung der Spende mit uns per E-Mail in Kontakt treten. Bis zu einem Spendenbeitrag von 200 Euro erkennt das Finanzamt die Kopie der Überweisung zusammen mit Ihrem Kontoauszug an.