Spenden

Sie möchten sich für die Arbeit des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste engagieren? Sie würden sich gern finanziell an der Förderung von Einrichtungen beteiligen, die ihre eigenen Bestände im Rahmen von Projekten auf etwa NS-Raubgut untersuchen? Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste freut sich über Spenden und gibt dazu folgende Hinweise:

Gemäß § 3 der Stiftungssatzung verfolgt das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ausschließlich, unmittelbar und mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

Mit dem zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen wie das Zentrum deutlich verbessert worden. Spenden und Zustiftungen werden hierdurch staatlich besonders gefördert. Die steuerliche Behandlung der Zuwender:innen ist beim Stiften und Zustiften im Wesentlichen gleich. Der allgemeine Spendenabzug wurde vereinheitlicht und auf 20 Prozent des jährlichen Einkommens erhöht. Unternehmen können Spenden in einer Höhe von bis zu 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Im Hinblick auf allgemeine Fragen zu Kontoverbindung, Belegen und Spendenquittungen wenden Sie sich bitte an:

Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Robert Winselmann
Haushalt und Finanzen
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 28
E-Mail: robert.winselmann@kulturgutverluste.de

Ihre Spendenbescheinigung

Gerne senden wir Ihnen eine Spendenquittung unmittelbar nach Eingang der Spende zu. Dazu können Sie nach der Überweisung der Spende mit uns per E-Mail in Kontakt treten. Bis zu einem Spendenbeitrag von 200 Euro erkennt das Finanzamt die Kopie der Überweisung zusammen mit Ihrem Kontoauszug an.