Sammlung Schriften, Museum Fünf Kontinente München

Förderung der Provenienzforschung im Bereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“

Auf dieser Seite können sich Antragsteller öffentlich getragener Einrichtungen sowie als gemeinnützig anerkannte private Einrichtungen über Möglichkeiten der Projektförderung im Bereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ informieren und alle nötigen Dokumente zur Antragstellung herunterladen.

Grundsätzliche Informationen

Im Januar 2019 hat das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste entsprechend einem Beschluss des Stiftungsrates die Voraussetzungen für eine Förderung der Provenienzforschung zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und der diesbezüglichen Grundlagen- und Kontextforschung geschaffen. Die entsprechende Förderrichtlinie Provenienzforschung zu „Kultur- und Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten" ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und liegt seit dem 2. Januar 2024 in überarbeiteter Form vor. Der Förderbeirat „Koloniale Kontexte" für die Evaluierung von Projektanträgen ist seit Anfang Februar 2019 eingerichtet.

Der Fachbereich folgt in seinem Verständnis von „kolonialen Kontexten“ dem „Leitfaden des Deutschen Museumsbundes zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ (2019). Im Fokus der Förderrichtlinie steht dabei Kultur- und Sammlungsgut, das im Zuge der kolonialen Expansion nach Europa verbracht wurde. Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten findet sich in unterschiedlichen Museums- und Sammlungsgattungen, nicht nur in ethnologischen Museen. Der angemessene Umgang damit bedarf interdisziplinärer und internationaler Kooperationen und insbesondere der unvoreingenommenen Zusammenarbeit mit Experten, Interessensgruppen und Institutionen sowie potentiellen Anspruchstellern aus den Herkunftsländern und -gesellschaften.

Die Kulturministerkonferenz der Länder hat zusammen mit Vertretern des Bundes und der kommunalen Spitzenverbände am 13. März 2019 „Erste Eckpunkte" zum Umgang mit Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten beschlossen. Die „Eckpunkte" behandeln wichtige Fragen wie Transparenz, Provenienzforschung und Rückführung der Kultur- und Sammlungsgüter.

Ähnlich den Eckpunkten ist die Tätigkeit des Zentrums daher auf folgende Förderziele ausgerichtet:

  • die systematische und nachhaltige Aufarbeitung der Provenienzen von Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Museen und Sammlungen, einschließlich Bibliotheken und Archiven, in Deutschland;
  • die Erforschung und Aufarbeitung grundlegender Fragen zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Museen und Sammlungen, einschließlich Bibliotheken und Archiven, in Deutschland (Grundlagen- und Kontextforschung);
  • die öffentlich zugängliche, insbesondere digitale, Dokumentation der Forschungsergebnisse.

Gefördert und gestärkt werden soll darüber hinaus:

  • das Bewusstsein für die Bedeutung der Provenienzforschung zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, gerade auch in Einrichtungen, die mit diesem Thema noch keine oder wenig Erfahrung gesammelt haben;
  • die Entwicklung spezifischer Standards der Dokumentation und Publikation für Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten;
  • der Wissenstransfer zwischen den sammlungsbewahrenden Einrichtungen und die Entwicklung nationaler Forschungsnetzwerke;
  • die Entwicklung und Stärkung von internationalen Forschungskooperationen, insbesondere die Zusammenarbeit mit Experten, Interessensgruppen und Institutionen sowie potentiellen Anspruchstellern und Nachkommen in bzw. aus den Herkunftsländern und -gesellschaften der Sammlungen;
  • die Weitergabe der Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Projekten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung.

Antragsberechtigt sind Kultur- und Sammlungsgut bewahrende und/oder dazu forschende Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen Museen, Bibliotheken, Archive und Universitätssammlungen. Seit 1.1.2021 können Anträge im Bereich der Provenienzforschung auch von privaten Einrichtungen gestellt werden, die nach §59 in Verbindung mit §52 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Die gemeinsame Antragsstellung mehrerer Einrichtungen, etwa eines Museums mit einer Universität oder auch mehrerer Museen, wird begrüßt, insbesondere, wenn es sich um historisch eng verknüpfte Sammlungsbestände und -kontexte handelt.

Antragsteller sollten – wo immer möglich – mit Partnern aus den Herkunftsländern der Sammlungsgüter eng zusammenarbeiten - im Idealfall bereits bei der Konzeption des Projekts und beim Projektantrag. Seit dem 1.1.2021 ist es daher auch möglich, den Projektantrag in wesentlichen Teilen in englischer Sprache einzureichen. Stimmen Sie die Einreichung von englischsprachigen Anträgen bitte unbedingt vorher mit dem Fachbereich ab. Bei einer Zusammenarbeit können Kooperationsvereinbarungen hilfreich sein. Vom Zentrum bereitgestellte Mittel können auch anteilig in den Herkunftsländern der Sammlungsgüter eingesetzt werden.

Mit der Zuwendung soll Provenienzforschung ermöglicht werden. Die bewilligten Mittel können für die Schaffung von befristeten Personalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden.

Formen der Projektförderung

Langfristiger Forschungsbedarf

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung. Beantragt werden kann daher nur ein Zuschuss zu den Projektkosten, d.h. der Antragsteller muss einen Eigenanteil an den Projektkosten tragen. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen. Ein Antrag kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten gestellt werden, mit der Option auf Verlängerung. Die Projektlaufzeit sollte insgesamt 36 Monate nicht überschreiten. In besonderen Ausnahmefällen ist aber auch eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten möglich. Es kann auch sinnvoll sein, zunächst ein Projekt mit einer geringeren Laufzeit (z.B. 12 Monate) zu beantragen, um später einen Verlängerungsantrag mit längerer Dauer zu stellen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie im Rahmen des Projekts zunächst grundlegende Vorarbeiten leisten wollen, wie etwa die regionale Herkunft von Objekten zu bestimmen, um in einem zweiten Schritt die entsprechenden internationalen Kooperationen aufzubauen. Neuanträge für längerfristige Projekte können dieses Jahr zum 1. Oktober 2024 gestellt und in den Folgejahren dann jeweils zum 1. April und 1. Oktober eingereicht werden.

Kurzfristiger Forschungsbedarf

Die Förderrichtlinie des Zentrums verweist in Abschnitt VI (3) bei der Förderung kurzfristiger Projekte ausdrücklich auf die besondere Dringlichkeit des Vorhabens sowie die einzelfallbezogene Recherche. Besondere Dringlichkeit ist etwa bei einem konkreten Auskunfts- oder Rückgabeersuchen von dritter Seite gegeben. Kurzfristiger Forschungsbedarf kann auch im Falle eines sogenannten Erstchecks vorliegen (siehe Abschnitt IV (1) 1). Hier dient das Projekt der ersten, kursorischen Prüfung von Verdachtsmomenten in Kulturgut sammelnden oder bewahrenden Einrichtungen, die aufgrund ihrer personellen Ausstattung dazu nicht selbst in der Lage sind. In beiden Fällen kann eine Vollfinanzierung des Projekts beantragt werden, d.h. der Antragsteller muss dann in der Regel keinen Eigenanteil leisten. Es kann eine Zuwendung bis maximal 40.000 € beantragt werden. Der Antrag kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gestellt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Ein Antrag für kurzfristigen Forschungsbedarf kann jederzeit eingereicht werden, er ist nicht an die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf gebunden.

Bei Fragen zur Antragstellung und Projektvorbereitung steht das Team des Fachbereichs Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten für eine Beratung zur Verfügung.

Wichtige Dokumente

Vorgehen

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