Grundsätzliche Informationen
Zu allen Fragen der Projektförderung steht der Fachbereich Kultugutverluste im 20.Jahrhundert in Europa als Ansprechpartner zur Verfügung.
Grundsätzlich können alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland – vornehmlich Museen, Bibliotheken und Archive – einen Antrag auf Projektförderung bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste stellen. Antragsberechtigt sind auch privat getragene Einrichtungen und Privatpersonen, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut gerechte und faire Lösungen gemäß den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung anstreben und an deren Unterstützung im Einzelfall ein öffentliches Interesse besteht.
In der Regel sind Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen Voraussetzung für einen Antrag. Mit der Zuwendung soll Forschung ermöglicht werden. Daher können die beantragten Mittel für die Schaffung von befristeten Personalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden. Bei Fragen zur Antragstellung und Projektvorbereitung steht das Team des Fachbereichs Provenienzforschung für eine Beratung zur Verfügung.
Förderrichtlinie "NS-Raubgut" (PDF, 270 KB)
Formen der Projektförderung
Langfristiger Forschungsbedarf
Für die systematische Erforschung von Sammlungen und Beständen, die Ermittlung von Erben NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, die Erforschung historischer Sammlungszusammenhänge, die Grundlagenforschung und Untersuchungen zum historischen Kontext, die Dokumentation, Erschließung, Auswertung und Digitalisierung von Dokumenten und Archivalien, die Rekonstruktion von privaten Sammlungen, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurden und die Prüfung von Verdachtsmomenten in Kulturgut sammelnden oder bewahrenden Einrichtungen, die aufgrund ihrer Ausstattung nicht zur Provenienzforschung in der Lage sind, kann ein Zuschuss zu den Projektkosten beantragt werden (Fehlbedarfsfinanzierung). Der Antragsteller muss einen Eigenanteil an den Projektkosten tragen. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen. Ein Antrag kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten gestellt werden. Eine Weiterführung der Förderung bzw. eine Verlängerung des Projekts um jeweils 12 weitere Monate kann beantragt werden. In der Regel sollte die Projektlaufzeit 36 Monate nicht überschreiten. In besonderen Ausnahmefällen ist eine Projektlaufzeit von bis zu 60 Monaten möglich. Die Notwendigkeit einer Projektverlängerung ist vom Antragsteller zu begründen. Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.
Kurzfristiger Forschungsbedarf
Für einzelfallbezogene Rechercheprojekte – etwa bei Auskunfts- und Rückgabeersuchen zur Ermittlung von Erben NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts– und die Durchführung eines „Erstchecks“ kann eine Vollfinanzierung des Projekts beantragt werden. Der Antragsteller muss in der Regel keinen Eigenanteil leisten. Es kann eine Zuwendung bis maximal 25.000 € beantragt werden. Bestandsprüfungen in kleinerem Umfang sind im Ausnahmefall auch förderfähig. Ein Antrag kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gestellt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Ein Antrag für kurzfristigen Forschungsbedarf kann jederzeit eingereicht werden.
Antragsformular (Word, 86 KB)
Finanzierungsplan (Excel, 61 KB)
Antrag vorbereiten und Beratung nutzen
Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.
Schritt 1
Eruieren Sie die Anzahl aller zu prüfenden Objekte. Für alle Bestände - unabhängig von der Gattung und der Zugangsart - sollte eine nachweisbare und möglichst lückenlose Provenienz für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, gilt es, die Provenienzen dieser Objekte zu prüfen.
Eine Förderung von Projekten von Unternehmen, Privatpersonen und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts setzt vor Antragstellung eine fachliche Beratung durch den Fachbereich Provenienzforschung voraus.
Schritt 2
Definieren Sie aus dieser Zahl einen realistischen Umfang für ein erstes Forschungsprojekt.
Schritt 3
Benennen Sie Ihre Beweggründe, einen Antrag zu stellen, und schildern Sie ausführlich Ihre Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen. Sind in Ihren Inventarbüchern beispielsweise bereits am NS-Kulturgutraub beteiligte Personen oder Institutionen benannt, so geben Sie diese in Ihrem Antrag an.
Schritt 4
Erstellen Sie einen möglichst detaillierten Arbeitsplan mit einzelnen Zeitphasen und Projektzielen.
Schritt 5
Verfassen Sie einen Finanzierungsplan und unterscheiden Sie hierbei zwischen Eigenmitteln, der beim Zentrum beantragten Zuwendung und anderen Drittmitteln.
Leistungen durch das hauseigene Personal – wie die wissenschaftliche, restauratorische, museologische oder anderweitige Begleitung und Unterstützung des Projekts – werden nur nachrichtlich dargestellt und nicht im Finanzierungsplan veranschlagt.
Als Eigenmittel können projektbedingte Personalausgaben, Werkverträge, aber auch Reisekosten oder Sachausgaben sowie ein geringer Betrag für die Unterhaltung des Arbeitsplatzes angegeben werden. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe und Trägerschaft des Antragstellers Rechnung tragen.
Reisekosten müssen in jedem Fall nach Bundesreisekostengesetz veranschlagt werden. Hierbei gilt u.a.:
- Tagegeld bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden je Kalendertag & für An- und Abreisetage: 14€
- Tagegeld bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 24 Stunden je Kalendertag: 28€
- Übernachtungen max. 70 € pro Nacht
- Bahnfahrten in der niedrigsten Beförderungsklasse
- Autofahrten kleine Wegstreckenentschädigung 0,20 € pro Kilometer
Für Auslandsreisen sind die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland des Bundesministeriums der Finanzen zu beachten.
Informationen zum Bundesreisekostengesetz (PDF, 413 KB)
Bitte beachten Sie bei der Angabe von Pauschalen (bspw. Sachkostenpauschalen, Gemeinkostenzuschläge), dass deren Aufwendung im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden muss. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann die Zuwendung zurückgefordert werden.
Schritt 6
Lassen Sie Ihren Antragsentwurf auf sachliche und formale Richtigkeit vom Fachbereich Provenienzforschung rechtzeitig vor Antragsfrist prüfen.
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Cathleen Tasler
Projektberatung (öffentliche Einrichtungen)
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 21
Telefax: +49 (0)391 727 763 6
E-Mail: cathleen.tasler@kulturgutverluste.de
Projekt durchführen
Zuwendungsvertrag
Der Förderbeirat beurteilt die eingereichten Anträge und spricht Empfehlungen an den Vorstand aus. Der Vorstand erteilt auf Grundlage dieser Empfehlungen die Förderzusagen (ggf. mit Auflagen), Zurückstellungen oder Ablehnungen für die jeweiligen Anträge. Wenn Auflagen erteilt wurden, müssen diese zunächst vom Antragsteller erfüllt werden, bevor ebenfalls eine Förderzusage ausgesprochen werden kann.
Mit der Förderzusage erhält der Antragsteller die Aufforderung, u.a. den definitiven Projektbeginn mitzuteilen. Es wird empfohlen dies erst einzureichen, wenn eine Ausschreibung erfolgt ist und die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projekts festgelegt werden konnten. Die Projektlaufzeit muss verbindlich festgehalten werden, da die Auszahlung der Zuwendung daran gebunden ist.
Sobald alle erforderlichen Informationen seitens des Antragstellers vorliegen, erarbeitet das Zentrum einen Vorschlag zur Gestaltung der Erfolgskriterien auf der Grundlage des eingereichten Antrages. Sind die Erfolgskriterien für das Projekt mit dem Zuwendungsempfänger abgestimmt, kann der Zuwendungsvertrag vom Zentrum ausgearbeitet werden. Er wird in zweifacher Ausführung und vom Vorstand des Zentrums unterschrieben an den Zuwendungsempfänger verschickt. Der Zuwendungsvertrag muss rechtzeitig vor Projektbeginn abgeschlossen werden, er bildet die rechtliche Grundlage für die Projektförderung bzw. die Auszahlung der Zuwendung. Die Ausarbeitung des Zuwendungsvertrags benötigt einen gewissen Vorlauf. Mit dem Zuwendungsvertrag erhält der Zuwendungsempfänger auch die notwendigen Unterlagen zum weiteren Verfahren.
Muster Zuwendungsvertrag "NS-Raubgut" (PDF, 737 KB)
Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44) (PDF, 32 KB)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF, 91 KB)
Mittelanforderung
Mit dem Zuwendungsvertrag erhält der Zuwendungsempfänger die notwendigen Unterlagen für die Auszahlung der Zuwendung. Zunächst muss ein Auszahlungsplan erstellt und dem Zentrum vorgelegt werden. Im Falle der Fehlbedarfsfinanzierung langfristiger Projekte müssen die Eigenmittel des Zuwendungsempfängers erst verwendet werden, bevor eine erste Mittelanforderung gestellt werden kann. Grundsätzlich darf die Zuwendung nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich innerhalb von sechs Wochen für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt wird (6-Wochen-Frist).*
*Diejenigen Projekte, die bis zum 31.12.2014 durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung bewilligt wurden, unterliegen weiterhin den Grundsätzen des Zuwendungsbescheids, der mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz geschlossen wurde.
Auszahlungsplan (Word, 46 KB)
Mittelanforderung (PDF, 130 KB)
Mittelanforderung - Projektbewilligung bis zum 31.12.2014 (Word, 42 KB)
Merkblatt Mittelanforderung (PDF, 524 KB)
Kurzbeschreibung des Projektes für die Website des Zentrums
Das Zentrum informiert auf seiner Website über alle geförderten Projekte. Dies soll einen Einblick in die Forschungspraxis gewähren und damit anderen Einrichtungen eine erste Hilfestellung und Orientierung für die Provenienzrecherche bieten. Zu diesem Zweck soll jeder Zuwendungsempfänger bis spätestens vier Wochen nach Projektbeginn eine Kurzbeschreibung des Projektes (auf Deutsch und Englisch) erstellen und dem Zentrum vorlegen. In den jeweiligen Kurzbeschreibungen sollen die Ausgangsfrage und die Zielsetzung des Projektes sowie die geplanten Veröffentlichungen der Ergebnisse skizziert werden.
Gerne kann der Text mit Abbildungen beispielsweise von Gemälderückseiten, Exlibris oder Fotos von den Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern bei der Arbeit illustriert werden. Der Zuwendungsempfänger sind darüber hinaus gebeten, dem Zentrum Ansprechpartner für die Provenienzforschung zu nennen, deren Kontaktdaten der Kurzbeschreibung auf der Website des Zentrums hinzugefügt wird. Nach Ablauf des Förderzeitraums wird die anfängliche Zusammenfassung durch eine endgültige Version ersetzt, die im Abschlussbericht enthalten ist.
Merkblatt zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (PDF, 408 KB)
Zwischenbericht
Handelt es sich um ein langfristiges Projekt, das eine Förderzusage für 24 Monate erhalten hat, ist nach 12 Monaten ein Zwischenbericht vorzulegen. Beträgt der Förderzeitraum mehr als 24 Monate, ist alle 12 Monate ein Zwischenbericht vorzulegen. Bei Projekten, deren Dauer nicht mehr als 12 Monate beträgt, ersetzt der Abschlussbericht den Zwischenbericht.
Projekt abschließen
Verwendungsnachweis
Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Förderzeitraums ist dem Zentrum ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis, für den ausschließlich das bereitgestellte Formular zu verwenden ist, sowie aus einem Sachbericht, in dem kurz zu den im Zuwendungsvertrag festgelegten Erfolgskriterien Stellung genommen wird.*
Verwendungsnachweis (Excel, 110 KB)
Verwendungsnachweis - Projektbewilligung bis zum 31.12.2014 (Excel, 34 KB)
Merkblatt für die Erstellung des Sachberichts (PDF, 288 KB)
*Diejenigen Projekte, die bis zum 31.12.2014 durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung bewilligt wurden, unterliegen weiterhin den Grundsätzen des Zuwendungsbescheids, der mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz geschlossen wurde.
Abschlussbericht
Der Abschlussbericht dient der Auswertung des Projekts und der Vermittlung von Ergebnissen zur weitergehenden Unterstützung und Vernetzung der Provenienzforschung. Um Schnittpunkte mit anderen Forschungsprojekten aufzuzeigen, Mehraufwand für folgende Projekte zu vermeiden und neue Projekte initiieren zu können, sollen hier Erkenntnisse und Methoden zusammengetragen werden. Die Forschungsergebnisse sollen in einem Abschlussbericht dokumentiert werden und dem Zentrum ebenfalls spätestens drei Monate nach Ablauf des Förderzeitraums in digitaler und gedruckter Form zugesandt werden.*
*Diejenigen Projekte, die bis zum 31.12.2014 durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung bewilligt wurden, unterliegen weiterhin den Grundsätzen des Zuwendungsbescheids, der mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz geschlossen wurde.
Merkblatt für die Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten (PDF, 175 KB)
Projekt nachbereiten
Funde in der Lost Art-Datenbank melden
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, Fundmeldungen an die Lost Art-Datenbank zu übermitteln, wenn als Ergebnis des geförderten Projekts feststeht, dass das Objekt, der Bestand oder die Sammlung zwischen 1933 und 1945 verfolgungsbedingt entzogen wurde oder Provenienzlücken in diesem Zeitraum fortbestehen und ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht ausgeschlossen werden kann.
Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung (PDF, 1 MB)
Grundsätze zur Eintragung und zur Löschung von Meldungen zu Kulturgütern in www.lostart.de und Checkliste Plausibilitätsprüfung (PDF, 111 KB)
Suche nach gerechten und fairen Lösungen
Steht als Ergebnis des geförderten Projekts fest, dass es sich um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut handelt, ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, Maßnahmen zum Finden einer gerechten und fairen Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu ergreifen und Informationen über Restitutionen und andere gerechte und faire Lösungen auch nach Ablauf des Förderzeitraums dem Zentrum zu übermitteln. Ferner ist dem Zentrum innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Projekts mitzuteilen, welche Maßnahmen im Sinne der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung erfolgt sind.
Innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach Abschluss des Projektes sind dem Zentrum Veräußerungen derjenigen Objekte mitzuteilen, deren Provenienzen in dem geförderten Projekt überprüft wurden. Weiterhin ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, die Projektergebnisse in Bestandsverzeichnissen, wissenschaftlichen Publikationen und Ausstellungen zu dokumentieren. Die Zuwendung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn der Zuwendungsempfänger gegen Pflichten aus der Förderrichtlinie oder dem Zuwendungsvertrag verstoßen hat.