Auch kurzfristig möglich: Deutsches Zentrum Kulturgutverluste vergibt Mittel für die Erforschung von Benin-Bronzen
Die Diskussion um die Rückgabe der sogenannten Benin-Bronzen an Nigeria betrifft nicht nur große Institutionen wie das Humboldt Forum – auch kleinere Einrichtungen in Deutschland besitzen Kulturgüter aus Benin, die möglicherweise auf Beschlagnahmungen und Plünderungen im Königspalast in Benin City 1897 zurückgehen.
Damit auch kleinere Museen solche Objekte in ihren Beständen identifizieren können, möchte das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste dazu ermutigen, kurzfristige Forschungsgelder aus seinen Mitteln zu beantragen. Für die Provenienzforschung an einzelnen Objekten oder kleineren Konvoluten kann das Zentrum bis zu 25.000 Euro für eine Projektdauer von bis zu sechs Monaten zur Verfügung stellen.
Am 29. April 2021 haben Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die Leiter:innen der deutschen Mitgliedsmuseen der Benin Dialogue Group, die jeweils für diese Museen zuständigen Kulturminister:innen der Länder sowie Vertreter des Auswärtigen Amts eine gemeinsame Erklärung zum weiteren Umgang mit den Benin-Bronzen in deutschen Museen beschlossen. Neben größtmöglicher Transparenz werden vor allem substantielle Rückgaben und Kooperationen angestrebt. Erste Rückgaben sind im Laufe des Jahres 2022 geplant. Die „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“ soll bis 15. Juni 2021 eine Aufstellung aller im Besitz der Museen befindlichen Benin-Bronzen auf ihrer Webseite unter www.cp3c.de veröffentlichen.
Der Begriff „Benin-Bronzen“ ist ein Sammelbegriff für Skulpturen und Metalltafeln, die britische Truppen Ende des 19. Jahrhunderts aus dem Königspalast im Königreich Benin im heutigen Nigeria raubten. Daneben gibt es auch Kunstwerke aus Benin in deutschen Sammlungen, die als Tausch- und Handelsware nach Europa gelangt sind. Objekte aus Benin befinden sich heute in vielen europäischen Museen, alleine in Deutschland sind rund 1000 dieser bedeutenden afrikanischen Kunstwerke aufbewahrt.
Wenn für Arbeiten aus dem Königreich Benin der Verdacht auf einen gewaltsamen Erwerb wie bei dem britischen Vorgehen gegen Benin City besteht, ist die vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geforderte besondere Dringlichkeit für kurzfristige Förderung eindeutig gegeben. Eigene Mittel müssen dafür nicht bereitgestellt werden. Antragsberechtigt sind Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sowie solche mit anerkannter Gemeinnützigkeit.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
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