Rund 1,9 Millionen Euro für Forschung im Bereich koloniale Kontexte

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste hat im Jahr 2023 insgesamt 13 Projekte zu „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ bewilligt.

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste hat im Jahr 2023 insgesamt rund 1,9 Millionen Euro für Provenienzforschungsprojekte im Bereich koloniale Kontexte bewilligt. Unter den Antragstellern waren ethnologische, naturkundliche und kulturgeschichtliche Museen, aber auch archäologische Sammlungen. Gefördert werden 13 Projekte, darunter langfristige und kurzfristige Forschungsvorhaben.

So erhält das Berliner Lautarchiv der Humboldt-Universität finanzielle Unterstützung – erstmals stehen damit nicht Objekte, sondern Tonaufnahmen im Mittelpunkt der Forschung. Das Lautarchiv untersucht seine Sammlung von Aufnahmen Kriegsgefangener des Ersten Weltkriegs, die in den Kolonien für die Armeen europäischer Mächte rekrutiert worden waren. Darunter sind 456 Tondokumente von afrikanischen Gefangenen in deutschen Lagern. Die digitalisierten Aufnahmen und die zugehörige Dokumentation und Erfassung sollen mit dem Institut Fondamental d‘Afrique Noire im senegalesischen Dakar geteilt werden.

Die Rolle der Missionare für das koloniale Sammeln beleuchtet ein Projekt des Übersee-Museums Bremen: Untersucht wird die Herkunft einer Sammlung mehrheitlich sakraler Gegenstände, die der Missionar Carl Spiess um 1900 bei den Ewe im heutigen Süd-Ghana und in Togo im Auftrag des Museums zusammengetragen hatte. Beteiligt sind Forscher:innen aus Deutschland, Ghana, den Niederlanden und Togo. Erstmals findet damit in einem Projekt des Förderbereichs auch eine Kooperation mehrerer europäischer Länder statt.

Das von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zum 1.1.2015 gegründete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg ist in Deutschland zentraler Ansprechpartner zu Fragen unrechtmäßig entzogenen Kulturguts. Das Zentrum wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien institutionell gefördert und erhält von dort auch die Mittel für seine Projektförderung. Das Hauptaugenmerk des Zentrums gilt dem im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz. Daneben ist es möglich, die Förderung von Projekten zu beantragen, die sich mit Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befassen. Seit Beginn der Förderung 2019 wurden rund 9,44 Mio. Euro für 73 Projekte in diesem Bereich bewilligt.

Neuanträge für längerfristige Projekte können im kommenden Jahr zum 1. Oktober 2024 gestellt und in den Folgejahren dann jeweils zum 1. April und 1. Oktober eingereicht werden; kurzfristige Projekte können jederzeit beantragt werden. Ab dem 2. Januar 2024 wird es auch möglich sein, im Rahmen von kurzfristigen Projekten Gelder für die Suche nach menschlichen Überresten oder Objekten zu beantragen, bei denen eine Verbringung nach Deutschland während der Kolonialzeit vermutet wird, ohne dass ihr jetziger Aufbewahrungsort bekannt ist. Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen in Deutschland in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, die Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sammeln, bewahren oder erforschen. Dazu zählen Museen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen. Anträge können auch von Einrichtungen gestellt werden, die als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Deutschland haben.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten unter: https://kulturgutverluste.de

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