Recherchen zu Eduard Gaertners Doppelporträt "Älterer Herr" und "Ältere Dame" Pastelle

Förderbereich:
NS-Raubgut
Zuwendungs­empfänger:
Stiftung Stadtmuseum Berlin
Bundesland:
Berlin
Ansprechpartner:
Dr. Martina Weinland

PositionDirektorin Abt. Sammlung, verantwortlich für Provenienzrecherche

Tel.+49 (0) 30 240 02 167

E-Mailweinland@stadtmuseum.de

Projekttyp:
Kurzfristig
Projektlaufzeit:
bis
Beschreibung:

1972 erwarb das Museum bei einer Auktion in München zwei Gaertner-Pastelle aus der ehemaligen Sammlung Dr. Freund. Julius Freund hatte über Jahrzehnte eine hochbedeutende Sammlung vor allem Berliner Kunst des 19. Jahrhunderts zusammengetragen, die 1931 im Märkischen Museum (heute Stadtmuseum) ausgestellt worden war. Vor der „Machtergreifung Hitlers beabsichtigte Freund, seine Sammlung dem Museum zu vermachen. Die Kunstwerke der Freundschen Sammlung sowie ihre Provenienz waren dem Museum also bekannt. Ende 1933 brachte er seine Kunstsammlung dann in die Schweiz. 1939 emigrierte die Familie Freund verfolgungsbedingt aus dem Deutschen Reich und lebte mittellos in London bei ihrem Sohn Hans. Nach Freunds Tod 1941 entschloss sich seine Witwe, die in der Schweiz deponierte Kunstsammlung zu verkaufen. Die Sammlung wurde zunächst in Basel ausgestellt, ehe sie am 21. März 1942 in der Galerie Fischer in Luzern versteigert wurde. Die beiden Gaertner-Pastelle hatten die Losnr. 106 und 107. Frau Freund erhielt 1942 den Auktionserlös ohne Abzüge.

Im August 2009 machte eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei gegenüber dem Stadtmuseum vorsorglich geltend, dass es sich bei den beiden 1972 erworbenen Gaertner-Pastellen eventuell um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut handeln könnte und der Enkel des Sammlers Freund Rückgabeforderungen prüfen lasse. Das Museum recherchierte daraufhin bei der Galerie Fischer zum Erwerber 1942 und zum Veräußerer 1972 beim Auktionshaus Neumeister, München. Aus Datenschutzgründen waren jedoch keine Auskünfte über die Privateigentümer möglich. Da der Erwerb der beiden Pastelle durch das Museum zu Lebzeiten der Erben Hans und Giselé Freund erfolgte und beide Erben keine Rückforderung erhoben, geht das Stadtmuseum Berlin inzwischen von der Rechtmäßigkeit des Erwerbs und seines Eigentums aus.