Sammlung Dosquet

Förderbereich:
NS-Raubgut
Zuwendungs­empfänger:
Stiftung Stadtmuseum Berlin
Bundesland:
Berlin
Ansprechpartner:
Dr. Martina Weinland

PositionDirektorin Abt. Sammlung, verantwortlich für Provenienzrecherche

Tel.+49 (0) 30 240 02 167

E-Mailweinland@stadtmuseum.de

Projekttyp:
Kurzfristig
Projektlaufzeit:
bis
Beschreibung:

Die Sammlung des Berliner Sanitätsrats Dr. Wilhelm Dosquet war in Kunstkreisen bekannt, als sie 1941 versteigert wurde. Der Photograph Waldemar Titzenthaler hatte von der Wohnung des Sammlers in Berlin-Niederschönhausen Aufnahmen gemacht, die 1925 in der Zeitschrift „Die Dame erschienen waren. Er zeigte die wertvolle Ausstattung der Wohnräume mit Werken des 18. und 19. Jahrhunderts: Möbel, Porzellane, Gemälde, Gobelins. Wilhelm Dosquet galt als Kunstkenner. Er gehörte bis 1933 dem Sachverständigenbeirat des Schlossmuseums an. Seit vielen Jahren war die Beziehung zwischen Sammler und Institution eng geknüpft, denn er hatte dem Schlossmuseum Leihgaben zur Verfügung gestellt; darunter spektakuläre Einzelstücke, wie den später, in der Auktion bei Hans W. Lange angebotenen „Klappsekretär, Los 115.

Der Sammler erlebte die Versteigerung seiner Sammlung nicht mehr. Er starb 1938 im Alter von 78 Jahren. Seine Witwe, Antonie Dosquet, erbte den gesamten Besitz und war die Eigentümerin der Sammlung zum Zeitpunkt der Auktion. Sie starb 1945. Nach dem Krieg 1948 meldete die gemeinsame Tochter Marie-Theres Thiedig Rückerstattungs- und später Wiedergutmachungsansprüche an. Da aber Wohn- und Arbeitsstätte auf dem Gebiet der späteren DDR lagen, die Familie nach 1933 am Ort geblieben und der Verbleib der Kunstsammlung nicht nachweisbar war, wurden die Ansprüche von Frau Thiedig abgewiesen. Erneut wird 1997 der Fall von der Jewish Claims Conference geprüft und wiederum fallen gelassen, da Ziel und Zweck dieser Organisation sich auf dezidiert jüdische Vermögen bezieht und die Antragstellerin nicht als Jüdin gilt. Mit den Washingtoner Prinzipien von 1998 und der für die Bundesrepublik Deutschland verfassten Gemeinsamen Erklärung, die für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, also auch das Beitrittsgebiet der DDR mit Ostberlin gilt, hat sich die juristische Ausgangssituation geändert und es ist neu zu prüfen, ob die Sammlung Dosquet NS-verfolgungsbedingt entzogen worden ist.

(c) Stiftung Stadtmuseum Berlin