Benin-Bronzen in der Dauerausstellung des Übersee-Museums

Rückgaben

Wir informieren über den Stand der Debatte um Rückgaben von Kultur- und Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten und stellen Beispiele für Rückgaben und Repatriierungen menschlicher Überreste vor.

Zum Umgang mit Rückgaben

Für den angemessenen Umgang mit Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage und auch keine mit den „Washingtoner Prinzipien“ vergleichbare internationale Vereinbarung, auch wenn dies auf unterschiedlichen politischen Ebenen im In- und Ausland immer wieder diskutiert wird.

Zwar gab es bereits seit der Kolonialzeit und verstärkt seit den 1960er Jahren Rückgabeforderungen aus den jeweiligen Herkunftsstaaten bzw. Herkunftsgesellschaften und auch entsprechende Debatten über die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen. Daraus resultierte beispielsweise die UNESCO Konvention von 1970, die jedoch nicht rückwirkend gilt und damit die Hochphase des Kolonialismus nicht mit umfasst. Gegenstand einer breiteren gesellschaftlichen Debatte wurde die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit in Deutschland erst in den letzten Jahren. Eine internationale Einigkeit zum Umgang mit dem kolonialen Erbe fehlt bis heute. Der Stand der Diskussion zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten unterscheidet sich in den verschiedenen (europäischen) Ländern zum Teil erheblich.

Die Zahl der an einer Vereinbarung zu beteiligenden Ländern wäre zudem sehr hoch, da seit dem 15. Jahrhundert nahezu jede Weltregion zumindest zeitweise Teil kolonialer Strukturen war bzw. ist. Entsprechend stammt das nach Europa verbrachte Kultur- und Sammlungsgut aus einer Vielzahl unterschiedlicher Erwerbungskontexte, die jeweils spezifische Formen des Umgangs nach sich ziehen können. Ein angemessener Umgang hängt außerdem von der Art der Sammlung ab: Es macht einen Unterschied, ob es sich um Alltagsobjekte, sakrale Gegenstände oder zoologische Präparate handelt. Neben Rückgaben kommen Lösungen wie dauerhafte Leihgaben, juristische Eigentumsübertragung ohne physische Verbringung der Objekte, finanzielle Entschädigungen oder gemeinsame Bearbeitung und Beforschung von Beständen in Betracht. Eine besondere Stellung nehmen in diesem Zusammenhang die sterblichen Überreste von Personen ein, die sich heute vor allem in anthropologischen oder medizinisch-anatomischen Sammlungen befinden. Hier ist eine Rückgabe mit anschließender Bestattung fast immer die einzig mögliche Form des angemessenen Umgangs, sofern diese von der Herkunftsgesellschaft gewünscht wird. 

Neben dem Begriff der Rückgabe werden auch die Begriffe Restitution oder Repatriierung in der Debatte verwendet. Angesichts der Vielzahl von Fällen und Konstellationen hat sich der Begriff Rückgabe als eine Art Oberbegriff durchgesetzt. Der Begriff Repatriierung betont die Rückkehr in einen sozialen bzw. kulturellen Kontext und wird häufig im Bereich der menschlichen Überreste verwendet; der Begriff Restitution betont rechtliche Aspekte wie etwa das Eigentum.

Beispiele für markante Rückgaben

In den letzten Jahren ist es zu einer ganzen Reihe von Rückgaben gekommen. Dazu konnten auch die vom Zentrum geförderten Projekte zur Provenienzforschung beitragen.

Weitere Inhalte

Pustaha, ein „Zauberbuch“ von der Insel Sumatra, das sich heute in der Bücher- und Kupferstichsammlung Greiz befindet.
Grundlagen & Übersicht
Grundlegende Informationen zur Kolonialzeit sowie zur Provenienzforschung in kolonialen Kontexten und ihren Akteur:innen
Sammlung Schriften, Museum Fünf Kontinente München
Förderung & Anträge
Infos und Unterlagen zur Förderung der Provenienzforschung im Bereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“
Titelbild Periodikum "Provenienz & Forschung" 2/2020
Materialien
Publikationen und Veranstaltungen aus dem Bereich Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten