Auch kurzfristig möglich: Deutsches Zentrum Kulturgutverluste vergibt Mittel für die Erforschung von Benin-Bronzen

Für die Provenienzforschung an einzelnen Objekten oder kleineren Konvoluten kann das Zentrum bis zu 25.000 Euro für eine Projektdauer von bis zu sechs Monaten zur Verfügung stellen.

Die Diskussion um die Rückgabe der sogenannten Benin-Bronzen an Nigeria betrifft nicht nur große Institutionen wie das Humboldt Forum – auch kleinere Einrichtungen in Deutschland besitzen Kulturgüter aus Benin, die möglicherweise auf Beschlagnahmungen und Plünderungen im Königspalast in Benin City 1897 zurückgehen.

Damit auch kleinere Museen solche Objekte in ihren Beständen identifizieren können, möchte das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste dazu ermutigen, kurzfristige Forschungsgelder aus seinen Mitteln zu beantragen. Für die Provenienzforschung an einzelnen Objekten oder kleineren Konvoluten kann das Zentrum bis zu 25.000 Euro für eine Projektdauer von bis zu sechs Monaten zur Verfügung stellen.

Am 29. April 2021 ha­ben Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin Mo­ni­ka Grüt­ters, die Lei­ter:in­nen der deut­schen Mit­glieds­mu­se­en der Be­nin Dia­logue Group, die je­weils für die­se Mu­se­en zu­stän­di­gen Kul­tur­mi­nis­ter:in­nen der Län­der so­wie Ver­tre­ter des Aus­wär­ti­gen Amts ei­ne ge­mein­sa­me Er­klä­rung zum wei­te­ren Um­gang mit den Be­nin-Bron­zen in deut­schen Mu­se­en be­schlos­sen. Ne­ben größt­mög­li­cher Trans­pa­renz wer­den vor al­lem sub­stan­ti­el­le Rück­ga­ben und Ko­ope­ra­tio­nen an­ge­strebt. Ers­te Rück­ga­ben sind im Lau­fe des Jah­res 2022 ge­plant. Die „Kon­takt­stel­le für Samm­lungs­gut aus ko­lo­nia­len Kon­tex­ten in Deutsch­land“ soll bis 15. Ju­ni 2021 ei­ne Auf­stel­lung al­ler im Be­sitz der Mu­se­en be­find­li­chen Be­nin-Bron­zen auf ih­rer Web­sei­te un­ter www.cp3c.de ver­öf­fent­li­chen.

Der Be­griff „Be­nin-Bron­zen“ ist ein Sam­mel­be­griff für Skulp­tu­ren und Me­tall­ta­feln, die bri­ti­sche Trup­pen En­de des 19. Jahr­hun­derts aus dem Kö­nigs­pa­last im Kö­nig­reich Be­nin im heu­ti­gen Ni­ge­ria raub­ten. Da­ne­ben gibt es auch Kunst­wer­ke aus Be­nin in deut­schen Samm­lun­gen, die als Tausch- und Han­dels­wa­re nach Eu­ro­pa ge­langt sind. Ob­jek­te aus Be­nin be­fin­den sich heu­te in vie­len eu­ro­päi­schen Mu­se­en, al­lei­ne in Deutsch­land sind rund 1000 die­ser be­deu­ten­den afri­ka­ni­schen Kunst­wer­ke auf­be­wahrt.

Wenn für Ar­bei­ten aus dem Kö­nig­reich Be­nin der Ver­dacht auf ei­nen ge­walt­sa­men Er­werb wie bei dem bri­ti­schen Vor­ge­hen ge­gen Be­nin Ci­ty be­steht, ist die vom Deut­schen Zen­trum Kul­tur­gut­ver­lus­te ge­for­der­te be­son­de­re Dring­lich­keit für kurz­fris­ti­ge För­de­rung ein­deu­tig ge­ge­ben. Ei­ge­ne Mit­tel müs­sen da­für nicht be­reit­ge­stellt wer­den. An­trags­be­rech­tigt sind Ein­rich­tun­gen in öf­fent­lich-recht­li­cher Trä­ger­schaft so­wie sol­che mit an­er­kann­ter Ge­mein­nüt­zig­keit.

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