Stiftungsrat beschließt Grundlagen für Projektförderung zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten

Förderrichtlinie zur Erforschung von Provenienzen der Kulturgüter aus kolonialen Kontexten sowie zu einschlägiger Grundlagenforschung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Der Stiftungsrat des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2018 beschlossen, dass eine neue Förderrichtlinie zur Erforschung von Provenienzen der Kulturgüter aus kolonialen Kontexten sowie zu einschlägiger Grundlagenforschung zum 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. Damit können im Laufe des Jahres 2019 erste Projektförderungen erfolgen.

Für die Eva­lu­ie­rung ein­ge­hen­der Pro­jekt­an­trä­ge wird ein fach­kun­di­ger För­der­bei­rat neu be­ru­fen. Die für das För­der­pro­gramm er­for­der­li­chen Mit­tel wer­den aus dem Haus­halt der Bun­des­be­auf­trag­ten für Kul­tur und Me­di­en, Mo­ni­ka Grüt­ters, se­pa­rat neu zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den. Die bis­he­ri­gen Kern­auf­ga­ben des Zen­trums, vor al­lem die Pro­jekt­för­de­rung im Be­reich NS-Raub­gut, blei­ben hier­von un­be­rührt.  

Die Vor­sit­zen­de des Stif­tungs­ra­tes, Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin Mo­ni­ka Grüt­ters er­klärt: „Die Bun­des­re­gie­rung hat sich mit dem Ko­ali­ti­ons­ver­trag klar zur Auf­ar­bei­tung der Pro­ve­ni­en­zen des Kul­tur­guts aus ko­lo­nia­len Kon­tex­ten be­kannt. Mit dem För­der­pro­gramm zur Er­for­schung ent­spre­chen­der Samm­lungs­be­stän­de wird das Deut­sche Zen­trum Kul­tur­gut­ver­lus­te als da­für gut eta­blier­te In­sti­tu­ti­on die­ses wich­ti­ge Ziel wei­ter en­ga­giert ver­fol­gen. Das wird der not­wen­di­gen ver­tief­ten Auf­ar­bei­tung neue Im­pul­se ge­ben. So be­kom­men öf­fent­li­che Mu­se­en und For­schungs­ein­rich­tun­gen in ganz Deutsch­land Un­ter­stüt­zung bei der kom­ple­xen Auf­ga­be, die Her­kunft ih­rer Wer­ke zu klä­ren.“

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