Stiftungsrat beschließt Grundlagen für Projektförderung zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten
Der Stiftungsrat des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2018 beschlossen, dass eine neue Förderrichtlinie zur Erforschung von Provenienzen der Kulturgüter aus kolonialen Kontexten sowie zu einschlägiger Grundlagenforschung zum 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. Damit können im Laufe des Jahres 2019 erste Projektförderungen erfolgen.
Für die Evaluierung eingehender Projektanträge wird ein fachkundiger Förderbeirat neu berufen. Die für das Förderprogramm erforderlichen Mittel werden aus dem Haushalt der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Monika Grütters, separat neu zur Verfügung gestellt werden. Die bisherigen Kernaufgaben des Zentrums, vor allem die Projektförderung im Bereich NS-Raubgut, bleiben hiervon unberührt.
Die Vorsitzende des Stiftungsrates, Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt: „Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag klar zur Aufarbeitung der Provenienzen des Kulturguts aus kolonialen Kontexten bekannt. Mit dem Förderprogramm zur Erforschung entsprechender Sammlungsbestände wird das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste als dafür gut etablierte Institution dieses wichtige Ziel weiter engagiert verfolgen. Das wird der notwendigen vertieften Aufarbeitung neue Impulse geben. So bekommen öffentliche Museen und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland Unterstützung bei der komplexen Aufgabe, die Herkunft ihrer Werke zu klären.“
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